Justizdirektoren setzen Arbeitsgruppe ein. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) prüft den schweizweiten koordinierten Einsatz von Electronic Monitoring. Dabei steht die Nutzung von Fussfesseln mit GPS-Sender im Vordergrund. Auf Antrag des Tessiner Staatsrats Norman Gobbi befasst sich die Kommission für Strafvollzug und Anstaltswesen der KKJPD mit dem Thema. Dazu wird im Herbst eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.
Es gibt offenbar Überlegungen, landesweit eine bis drei Überwachungszentralen einzurichten. Der Zürcher Regierungsrat Martin Graf, der die Kommission leitet, geht von einer passiven GPS-Überwachung aus: «Stellt man also fest, dass es jemand in Halbgefangenschaft mit den Zeiten nicht so genau nimmt, kann man nachverfolgen und beweisen, wo er wann war», sagt Graf. Aktive Echtzeitüberwachung wäre hingegen personalintensiv und darum sehr teuer.
Nach dem Fall Marie ist der Einsatz von Fussfesseln umstrittener denn je. Dennoch betont der stellvertretende KKJPD-Generalsekretär Florian Düblin: «Wir halten Electronic Monitoring für ein geeignetes Mittel bei der Reintegration von Straftätern, allerdings nur, wenn sich im Rahmen der Risikoabwägung eine Gefährdung für Leib und Leben ausschliessen lässt.»
Die Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau und Luzern haben Ende April ihren Modellversuch «Risikoorientierter Sanktionenvollzug» abgeschlossen. Das Bundesamt für Justiz evaluiert diesen zurzeit. Gerichtspsychiater Frank Urbaniok konnte nachweisen, dass mit gezielten Therapien und sorgfältiger Evaluation die Rückfallgefahr bei vielen Sexualstraftätern markant gesenkt werden kann.
von Pascal Tischhauser
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