Da NZZ.CH l Zum grossen Ärger Italiens müssen Grenzgänger im Tessin seit April Auszüge aus dem Strafregister vorweisen. So setzt Lega-Staatsrat Gobbi ein typisches Malaise geschickt in Szene – auch mit Blick auf die nationalen Wahlen.
«Avviso» (Hinweis) steht mit augenfällig roter Schrift auf der Internet-Seite der Tessiner Einwohnerkontrolle. Alle Ausländer, die eine Aufenthaltsbewilligung B oder G erhalten oder erneuern wollen, müssen seit April mehr Aufwand betreiben. Sie haben einen Auszug aus dem Strafregister ihres Landes in Kombination mit einem … Approfondire