Da SRF.ch l Rund ein Jahr nach der umstrittenen Einforderung von Strafregisterauszügen bei Niederlassungsbewilligungen der Kategorie B und G hat die Regierung des Kantons Tessin eine erste Bilanz gezogen. Weil die Massnahme mehr Sicherheit gebracht habe, soll auch in Zukunft so verfahren werden.
In 33 Fällen seien im vergangenen Jahr Bewilligungen B (Aufenthaltsbewilligung) und G (Grenzgängerbewilligung) nicht erteilt worden, weil die Antragssteller eine kriminelle Vorgeschichte hatten, sagte Staatsrat Norman Gobbi (Lega) vor Medienvertretern in Bellinzona.
Grenzübergang nach Como, Italien.
Nach … Approfondire