Tessin will Grenzgänger-Regelung beibehalten

Da SRF.ch l Rund ein Jahr nach der umstrittenen Einforderung von Strafregisterauszügen bei Niederlassungsbewilligungen der Kategorie B und G hat die Regierung des Kantons Tessin eine erste Bilanz gezogen. Weil die Massnahme mehr Sicherheit gebracht habe, soll auch in Zukunft so verfahren werden.

In 33 Fällen seien im vergangenen Jahr Bewilligungen B (Aufenthaltsbewilligung) und G (Grenzgängerbewilligung) nicht erteilt worden, weil die Antragssteller eine kriminelle Vorgeschichte hatten, sagte Staatsrat Norman Gobbi (Lega) vor Medienvertretern in Bellinzona.

Grenzübergang nach Como, Italien.
Nach einem Jahr Erfahrungen will die Tessiner Regierung die umstrittene Grenzgänger-Regelung beizubehalten. Keystone / Archiv

Die Gesamtzahl aller untersuchten Anträge im vergangenen Jahr lag bei 17’468. Von diesen seien 192 Fälle aufgrund begangener Straftaten näher untersucht worden. Die 33 abgelehnten Anträge stammten unter anderem von Personen, die «ein erhebliches Sicherheitsrisiko» darstellten, sagte Gobbi – flüchtig sei von ihnen jedoch keiner gewesen. Der Staatsrat nannte einen konkreten Fall, bei dem der Antragssteller bereits zu insgesamt 30 Jahren Haft verurteilt worden war, unter anderem wegen Mordes.

Von den abgelehnten Personen, hatten 29 einen Antrag für eine G-Bewilligung gestellt, waren also Grenzgänger aus dem benachbarten Italien. Vier zurückgewiesen Personen hatten sich dagegen um die Aufenthaltsbewilligung B beworben.

Regierung unterstützt die Massnahme

Es handle sich um eine «effiziente» und keinesfalls diskriminierende Massnahme, sagte Regierungspräsident Paolo Beltraminelli (CVP). Die Regierung habe sich deshalb einstimmig dafür entschieden, sie weiterhin aufrecht zu erhalten. Das Sicherheitsdepartement von Norman Gobbi habe nun Auftrag erhalten, weitere Varianten auszuarbeiten, die mit internationalem Recht kompatibel sein sollen.

Spätestens bis zum Inkrafttreten des bereits paraphrasierten Abkommens zwischen der Schweiz und Italien solle die Ersatzmassnahme gelten. Über das gesamte Vorgehen werde die Tessiner Kantonsregierung in den kommenden Tagen auch Bundesrat Ueli Maurer (SVP) informieren.

SEM kritisierte Tessiner Vorgehen

Im September 2015 hatte Staatsrat Gobbi für seine Massnahme breite Rückendeckung durch das Tessiner Kantonsparlament erhalten. Der Grosse Rat forderte darüber hinaus, Strafregisterauszüge für Aufenthaltsbewilligungen künftig landesweit einzufordern.

Im Juni vergangenen Jahres erklärte das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Tessiner Vorstoss für nicht zulässig. Das generelle und flächendeckende Einfordern von Strafregisterauszügen, auch auf kantonaler Ebene, widerspreche dem Personenfreizügigkeitsabkommen und dem europäischen Gemeinschaftsrecht, hiess es damals.

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