Da Luzerner Zeitung | Tessin Zum Ärger des Bundesrats verlangt der Kanton Tessin von Ausländern Strafregisterauszüge. Der politische Support wächst.
Italien ist verschnupft, der Bundesrat nicht amüsiert. Trotzdem verlangt das Tessin seit April 2015 Strafregisterauszüge von Ausländern, die im Kanton wohnen oder als Grenzgänger arbeiten wollen. Das bleibt nicht ohne Folgen. Die Zahl der verweigerten Bewilligungen steigt, wie das Sicherheitsdepartement mitteilt. Bis im Januar dieses Jahres haben die Behörden insgesamt 64 Gesuche abgeschmettert. Geprüft wurden bisher 40 703 Gesuche. In 350 Fällen tauchten Vorstrafen auf. 64 Mal waren sie so gravierend, dass der Kanton keine Bewilligung erteilte. Konkret hielt er etwa Personen von seinem Gebiet fern, die wegen fahrlässiger Tötung oder mehrfachen Raubes verurteilt worden waren.
Bundesrat sieht Verstoss gegen Personenfreizügigkeit
Bern hat den Kanton Tessin mehrfach aufgefordert, sein Vorgehen zu stoppen. Der Bundesrat wittert in der flächendeckenden Einforderung der Strafregisterauszüge einen Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit. Das tut auch Rom. Ausserdem würden damit die italienischen Grenzgänger schikaniert. Sicherheitsdirektor Norman Gobbi kontert.
«Wir diskriminieren nicht die Italiener. Vielmehr belegen unsere Zahlen einen positiven Einfluss auf die Sicherheit», sagt der Lega-dei-Ticinesi-Politiker.
Auf politischer Ebene läuft es gut für Gobbi. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats stimmte am Freitag zwei Tessiner Standesinitiativen für die systematische Einholung der Strafregisterauszüge zu. Die ständerätliche Schwesterkommission hatte das schon früher getan. Nun muss eine der beiden Kommissionen eine Vorlage ausarbeiten.
(Articolo di Kari Kälin)